
Die Regelungsinhalte einer EU-Richtlinie müssen innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Falls die Umsetzung nicht in der Frist geschieht, ist die EU-Richtlinie direkt geltendes nationales Recht. Dies gilt auch für die EU-Whistleblower-Richtlinie.
Aktueller Stand in Deutschland (Juli 2022)
![]() | Die EU-Whistleblower-Richtlinie nennt zwei Umsetzungsfristen:
Da die erste Frist nicht eingehalten wurde, gilt die EU-Whistleblower-Richtlinie seit dem 17. Dezember 2021 direkt für alle deutschen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Diese Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie müssen betroffene Unternehmen schon erfüllen:
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Die Regelungen gelten bis zur Umsetzung in ein deutsches Gesetz nur für EU-Recht. Die Regelungen zum Whistleblowing gelten nicht für Vergehen, die ausschließlich im deutschen Recht geregelt sind, z. B. Betrugsfälle.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf vom 13. April 2022 zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht als Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden oder kurz Hinweisgeberschutzgesetz vor. Dieser Entwurf wird voraussichtlich bis Ende Juli 2022 geltendes Recht.
Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html