
Der Hinweisgeber hat die Wahl, ob der interne oder der externe Meldekanal genutzt wird. Deswegen: Machen sie ihren internen Meldekanal attraktiv, damit vermeiden sie die Nutzung eines externen Meldekanals bzw. den Gang des Hinweisgebers an die Öffentlichkeit.
Was aber macht aus der Sicht eines Whistleblowers einen Meldekanal attraktiver?
Studien haben gezeigt, dass die Hürde einen Missstand zu melden durch den Einsatz eines anonymen Kommunikationskanals deutliche gesenkt wird. Ebenso wenden sich Hinweisgeber, gerade in der Anfangsphase des Whistleblowingprozesses, lieber anonym an eine Meldestelle. Zur Preisgabe der Identität muss der Hinweisgeber erst einmal Vertrauen zur Sicherheit des Prozesses und der Ansprechpartner gewinnen.
Eine weitere vertrauensbildende Maßnahme ist es, wenn die Hinweisgeber keine interne IT-Lösung des Unternehmens nutzen müssen, denn hier wird häufig vermutet, das keine vollständige Anonymität gewährleistet werden kann.
Eine mehrsprachige, intuitiv zu bedienende Plattform zur Meldung von Abweichungen sorgt auch dafür, den internen Meldekanal attraktiv zu machen.
![]() | Vorsicht: BußgeldgefahrSollten Sie keinen rechtskonformen internen Meldekanal einrichten, kann das ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro für Ihr Unternehmen zur Folge haben. |