Fakten zum Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutzgesetz

Bisher wird der Schutz von Hinweisgebern in Deutschland vor allem durch die laufende Rechtsprechung der Zivil- und Arbeitsgerichte sichergestellt. Damit stand der Whistleblower regelmäßig im Spannungsfeld zwischen den Loyalitätspflichten als Arbeitnehmer und den Complianceanforderungen. Eine gesetzliche Regelung zum Schutz von Hinweisgebern gab es weder in Deutschland noch in großen Teilen der Europäischen Union. Rechtliche Regelungen zum Hinweisgeberschutz waren bisher nur in zehn EU-Mitgliedsstaaten etabliert.

Dies soll mit der EU-Whistleblower-Richtlinie besser und EU-weit einheitlich geregelt werden. Im November 2019 wurde zur Sicherstellung des Hinweisgeberschutzes die RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden oder kurz EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet.
Den deutschen Text der EU-Whistleblower-Richtlinie können Sie hier herunterladen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019L1937&from=en
Durch diese Richtlinie werden gemeinsame Mindeststandards für den Schutz von Personen festgelegt, die
Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Dadurch sollen Hinweisgeber besser als bisher geschützt werden.
Außerdem sollen Unternehmen dazu gebracht werden, einen Complianceprozess einzurichten, der eine
kontrollierte Bearbeitung der Meldung eines Hinweisgebers sicherstellt und den Hinweisgeberschutz. Adressat der Richtlinie sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz, öffentliche Einrichtungen sowie Gemeinden mit über 10.000 Einwohner.

HinweisgeberschutzMit wie vielen Meldungen müssen Sie rechnen?
Laut einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2021 werden in Europa 0,5 Fälle je 100 Mitarbeiter und Jahr gemeldet. In Nordamerika sind es 1,5 Fälle je 100 Mitarbeiter und Jahr.