
Nach etlichen Anläufen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 11.05.2023 vom Bundestag verabschiedet. Am 02.06.2023 wurde das HinSchG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Was bedeutet dies für deutsche Unternehmen?
Die Regelungsinhalte und die Übergangsfristen stehen jetzt endgültig fest. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ist die Umsetzungfrist recht kurz ausgefallen, bis zum 02.07.2023 müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes umgesetzt werden.
Aktueller Stand in Deutschland (Juli 2023)
![]() | Das Hinweisgeberschutzgesetz nennt zwei Umsetzungsfristen:
Da die Umsetzungfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht eingehalten wurde, gelten außerdem deren Regelungen schon jetzt. Diese Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen betroffene Unternehmen erfüllen:
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Der Volltext des Hinweisgeberschutzgesetzes ist hier zu finden.