Das Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblowing

Nach etlichen Anläufen wurde das Hinweisgeberschutzgesetz am 11.05.2023 vom Bundestag verabschiedet. Am 02.06.2023 wurde das HinSchG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Was bedeutet dies für deutsche Unternehmen?

Die Regelungsinhalte und die Übergangsfristen stehen jetzt endgültig fest. Für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ist die Umsetzungfrist recht kurz ausgefallen, bis zum 02.07.2023 müssen die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetztes umgesetzt werden.

Aktueller Stand in Deutschland (Juli 2023)

Whistleblowing

Das Hinweisgeberschutzgesetz nennt zwei Umsetzungsfristen:

  • bis zum 02. Juli 2023 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern
  • bis zum 17. Dezember 2023 für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern

Da die Umsetzungfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie nicht eingehalten wurde, gelten außerdem deren Regelungen schon jetzt.

Diese Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes müssen betroffene Unternehmen erfüllen:

  • Einrichtung eines internen Meldekanals
  • Ermöglichung der Entgegennahme schriftlicher und mündlicher Meldungen
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers
  • Übermittlung einer Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber nach spätestens sieben Tagen
  • Rückmeldung zur Meldung des Hinweisgeber nach spätestens drei Monaten
  • Dokumentation der eingehenden Meldungen und Folgemaßnahmen
  • Sicherstellung, dass keine Repressalien gegen den Hinweisgeber ausgeübt werden

Der Volltext des Hinweisgeberschutzgesetzes ist hier zu finden.

Leave a Reply